Organisation
Das Forschungsinstitut für Arbeit und Arbeitsrecht besteht aus zwei Institutsorganen und wird durch eine namhafte Fördergesellschaft unterstützt.
Direktion
Aufgaben
Das Direktorium ist vor allem zuständig für die Bestimmung des Arbeitsprogramms, die Überwachung und Mitarbeit bei der Forschungstätigkeit, Anstellung der Institutsmitarbeiter, Organisation und Leitung von Veranstaltungen, Herausgabe von Veröffentlichungen sowie Erstellung des Jahresberichts und der Jahresrechnung.
Mitglieder
- Prof. Dr. Thomas Geiser (Vorsitz), Direktor der arbeitsrechtlichen Abteilung
- PD Dr. Fred Henneberger, Direktor der arbeitsmarktökonomischen Abteilung
Geschäftsleitender Ausschuss GLA
Aufgaben
Der Geschäftsleitende Ausschuss bestimmt die Organisation des Instituts, die Anstellungsbedingungen für die Institutsmitarbeiter und -mitarbeiterinnen, beschliesst das Budget und genehmigt die Jahresrechnung sowie den Jahresbericht.
Mitglieder
- Luca Cirigliano, Schweizerischer Gewerkschaftsbund
- RA Thomas Daum (Vizepräsident), Direktor des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes
- Prof. Dr. Bernhard Ehrenzeller (Präsident), IRP-HSG
- Peter Gasser, seco - Staatssekretariat für Wirtschaft
- Prof. Dr. Martin Hilb, I.FPM-HSG
- Prof. Dr. Ernst Mohr (Vizepräsident), Universität St.Gallen
- Prof. Dr. Roland Müller, Müller Eckstein Rechtsanwälte
Gesellschaft zur Förderung des Forschungsinstituts für Arbeit und Arbeitsrecht
Die Fördergesellschaft bezweckt, das FAA-HSG in der Erfüllung seiner Aufgaben zu fördern und mit einem jährlichen Beitrag dessen betriebliche Aufwendungen zu unterstützen. Mitglieder können öffentliche Verwaltungen, Verbände, Unternehmen und Einzelpersonen werden, die sich mittels einer schriftlichen Beitrittserklärung zur Förderung des Gesellschaftszwecks und zur Zahlung eines jährlichen Beitrags verpflichten; über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.